Wintersaisonlieger 2021/2022 müssen, sofern sie keinen anschließenden Sommersaisonvertrag haben,
bis zum 26. März 2022 ihren Liegeplatz freimachen. Die Ablesung der Stromverbräuche erfolgt dann im Anschluss.
bis zum 26. März 2022 ihren Liegeplatz freimachen. Die Ablesung der Stromverbräuche erfolgt dann im Anschluss.