Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:
Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 19. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.
Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für Ruderinnen und Ruderer (Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet)
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Alter | Jahrgang | km-Ruderleistung | davon km-Wanderfahrt |
---|---|---|---|
19-30 | 1989-2000 | 1.000 | 200 |
31-60 | 1959-1988 | 800 | 160 |
61-75 | 1958-1944 | 600 | 120 |
ab 76 | 1943 und älter | 500 | 100 |
für Behinderte ohne Altersbegrenzung, die eine Versehrtheit von 50 % und mehr nachweisen |
500 | 100 |
Allgemeines:
Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.