Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen:
1. Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar 2023 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.
2. Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für Ruderinnen und Ruderer:

Alter Jahrgang km-Ruderleistung davon km-Wanderfahrt
19-60 1963-2004 800 160
61-75 1948-1962 600 120
ab 76 1947 und älter 500 100
Personen mit einem Behinderungsgrad
von 50 und mehr
(ohne Altersbeschränkung)
500 100

Allgemeines:

Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.