Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:

Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 19. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.

Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für Ruderinnen und Ruderer (Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet)

 

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Alter Jahrgang km-Ruderleistung davon km-Wanderfahrt
19-30 1989-2000 1.000 200
31-60 1959-1988 800 160
61-75 1958-1944 600 120
ab 76 1943 und älter 500 100
für Behinderte ohne Altersbegrenzung,
die eine Versehrtheit von 50 % und
mehr nachweisen
500 100

Allgemeines:

Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.